Notare
Die Notare Hellnigk und Weiss stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern vornehmlich als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Nicht als Vertreter einer Partei, sondern als unabhängige und neutrale Betreuer der Beteiligten beraten und beurkunden die Notare unserer Kanzlei insbesondere auf den Gebieten
- der Übertragung von Immobilien und Erbbaurechten,
Infobox

Weitere Informationen finden sie hier!
Links

Telefon:

(0208) 801021-12

Telefax:

(0208) 801021-54

E-Mail:

notare@hellnigk.de

also Schenkung und Kauf eines Grundstücks, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder eines gewerblichen Objektes etc.,

- der Bauträgerverträge,
- der Bestellung von Grundpfandrechten,

also Grundschulden oder Hypotheken,

- der Einräumung eines Niesbrauchs- oder Wohnrechtes,
- des Erbrechtes,

seien es Testamente oder Erbverträge, Erbscheine oder Erbauseinandersetzungen etc.,

- des Handels- und Gesellschaftsrechts,

wozu die Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Treuhandverhältnisse, Aufnahme und Austritt von Gesellschaftern, weitere Gesellschaftsvertragsänderungen sowie die notwendigen Handelsregisteranmeldungen gehören,

- des Familienrechts,

insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen sowie Partnerverträgen und bei Adoptionen etc.,

- des Vereinsrechts.


Unsere Beratung beginnt in der Regel im Vorfeld des beabsichtigten Rechtsgeschäfts. Als erster Ansprechpartner steht Ihnen unser Notariatsleiter, Herr Rechtswirt Frank Heydemann, zur Verfügung, um mit Ihnen zunächst Art und Umfang sowie die Beteiligten des Rechtsgeschäfts abzuklären. Selbstverständlich wird auf Ihren Wunsch mit einem der Notare persönlich ein Beratungsgespräch vereinbart.

Ebenso selbstverständlich pflegen wir den unmittelbar Vertragsbeteiligten vor jeder Beurkundung Vertragsentwürfe zuzusenden, so dass Sie die Möglichkeit haben, die Vertragsentwürfe in Ruhe zu prüfen. Noch vor dem Beurkundungstermin können somit Fragen beantwortet und Änderungswünsche in die Entwürfe eingearbeitet werden, was letztendlich ggf. auch noch im Rahmen des Beurkundungstermins möglich ist.