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Herr Rechtsanwalt Hellnigk betreut Sie als Fachanwalt für Erbrecht insbesondere in den Bereichen des materiellen
Erbrechts, der vorweggenommenen Erbfolge, der Vertrags- und Testamentsgestaltung, der Erbauseinandersetzung und bei Fragen zu steuerlichen
Bezügen zum Erbrecht, zur Testamtensvollstreckung, zum notleidenden Nachlass und zur Erbausschlagung sowie zum Erbschein unter
Berücksichtigung der gegebenenfalls notwendigen Verfahrens- und Prozessführung.
Die Rechtsanwälte Hellnigk und Zyber sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht insbesondere auf allen Gebieten des Arbeitsrechts,
sei es des Individualarbeitsrechts – zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Durchführung von
Kündigungsschutz- verfahren etc. – oder des Kollektivarbeitsrechtes – zum Beispiel bei Problemlösungen zwischen
Arbeitgeber und Betriebsrat, Beschlussverfahren etc. – tätig. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im
Betriebsverfassungsrecht.
Herr Rechtsanwalt Weiss berät Sie als Fachanwalt für Familienrecht bei Trennung und Scheidung über alle Aspekte der
Unterhaltsberechnung, der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs, des Sorgerechts etc.. Als Fachanwalt
für Verkehrsrecht steht er Ihnen bei einem Verkehrsunfall mit Rat und Tat zur Seite, bei der Abwicklung von materiellen
Schadenpositionen aber auch bei der Geltendmachung von Schmerzengeld. Er vertritt sie als Verteidiger in Bußgeld- und
Verkehrsstrafsachen und berät sie bei Problemen rund um das Recht der Fahrerlaubnis und des Kasko- bzw. Haftpflichtversicherungsrechts.
Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist Herr Rechtsanwalt Weiss Vertragsanwalt des ADAC und arbeitet hier eng mit der
juristischen Zentrale dieser größten deutschen Interessengemeinschaft für Autofahrer zusammen.
Herr Rechtsanwalt Zyber ist neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
insbesondere im Gewerbe- und Wohnraummietrecht tätig und berät Sie hierbei über die Zulässigkeit und Form von Mieterhöhungen und
Mietanpassungen, Durchsetzung von Schönheitsreparaturen, Kündigung von Mietverträgen, Räumungsklagen, Mietinkasso, Zulässigkeit einer
Untervermietung, Schadenersatzansprüche aus Mietverhältnissen und Durchführung von Beweissicherungsverfahren zur Feststellung von Mängeln.
Darüber hinaus berät Sie Herr Rechtsanwalt Zyber auch in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts, wie der Überprüfung von Beschlüssen der
Eigentümerversammlung und der Jahresabrechnung, Wohngeldinkasso, Beseitigung gemeinschaftswidriger Zustände sowie Bestellung und Abberufung
des Verwalters.
Herr Rechtsanwalt Feldmann ist als Master of Laws Medizinrecht insbesondere in allen Bereichen des Medizinrechts, wie dem Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht,
dem Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte und sonstigen Heilberufe, dem Vetrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich der Vertragsgestaltung, dem Vergütungsrecht der
Heilberufe, dem Chefarztvertragsrecht, dem Apothekenrecht sowie dem Recht der medizinischen Behandlung einschließlich des Arzthaftungsrechtes tätig.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen bei den einzelnen Anwälten auf den Gebieten des Immobilienrechts, des Gesellschaftsrechts
und des allgemeinen Zivilrechts.
Unsere Rechtsanwaltsfachangestellten vereinbaren gerne mit Ihnen einen Termin zur Besprechung bzw.
rechtlichen Beratung mit einem der Rechtsanwälte.
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