Rechtsanwälte und Fachanwälte
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen auf den klassischen Gebieten der Vertragsgestaltung, Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kompetent zur Verfügung. Als Vertreter Ihrer Interessen suchen wir zeitnahe Lösungen für Ihre rechtlichen Problemstellungen sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich.

Die Bezeichnung „Fachanwalt“ kann durch die Rechtsanwaltskammer nach § 2 der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen werden, sofern in dem jeweiligen Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen werden, die erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Gebiet der Rechtsanwaltskammer jährlich fachspezifische Fortbildung nachweisen. Ein Rechtsanwalt darf maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen.


Kontakt

Telefon:

(0208) 801021-11

Telefax:

(0208) 801021-14

E-Mail:

anwaelte@hellnigk.de

Herr Rechtsanwalt Hellnigk betreut Sie als Fachanwalt für Erbrecht insbesondere in den Bereichen des materiellen Erbrechts, der vorweggenommenen Erbfolge, der Vertrags- und Testamentsgestaltung, der Erbauseinandersetzung und bei Fragen zu steuerlichen Bezügen zum Erbrecht, zur Testamtensvollstreckung, zum notleidenden Nachlass und zur Erbausschlagung sowie zum Erbschein unter Berücksichtigung der gegebenenfalls notwendigen Verfahrens- und Prozessführung.

Die Rechtsanwälte Hellnigk und Zyber sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht insbesondere auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, sei es des Individualarbeitsrechts – zum Beispiel bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Durchführung von Kündigungsschutz- verfahren etc. – oder des Kollektivarbeitsrechtes – zum Beispiel bei Problemlösungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Beschlussverfahren etc. – tätig. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Betriebsverfassungsrecht.

Herr Rechtsanwalt Weiss berät Sie als Fachanwalt für Familienrecht bei Trennung und Scheidung über alle Aspekte der Unterhaltsberechnung, der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs, des Sorgerechts etc.. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht steht er Ihnen bei einem Verkehrsunfall mit Rat und Tat zur Seite, bei der Abwicklung von materiellen Schadenpositionen aber auch bei der Geltendmachung von Schmerzengeld. Er vertritt sie als Verteidiger in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen und berät sie bei Problemen rund um das Recht der Fahrerlaubnis und des Kasko- bzw. Haftpflichtversicherungsrechts. Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ist Herr Rechtsanwalt Weiss Vertragsanwalt des ADAC und arbeitet hier eng mit der juristischen Zentrale dieser größten deutschen Interessengemeinschaft für Autofahrer zusammen.

Herr Rechtsanwalt Zyber ist neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht insbesondere im Gewerbe- und Wohnraummietrecht tätig und berät Sie hierbei über die Zulässigkeit und Form von Mieterhöhungen und Mietanpassungen, Durchsetzung von Schönheitsreparaturen, Kündigung von Mietverträgen, Räumungsklagen, Mietinkasso, Zulässigkeit einer Untervermietung, Schadenersatzansprüche aus Mietverhältnissen und Durchführung von Beweissicherungsverfahren zur Feststellung von Mängeln. Darüber hinaus berät Sie Herr Rechtsanwalt Zyber auch in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts, wie der Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung und der Jahresabrechnung, Wohngeldinkasso, Beseitigung gemeinschaftswidriger Zustände sowie Bestellung und Abberufung des Verwalters.

Herr Rechtsanwalt Feldmann ist als Master of Laws Medizinrecht insbesondere in allen Bereichen des Medizinrechts, wie dem Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, dem Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte und sonstigen Heilberufe, dem Vetrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich der Vertragsgestaltung, dem Vergütungsrecht der Heilberufe, dem Chefarztvertragsrecht, dem Apothekenrecht sowie dem Recht der medizinischen Behandlung einschließlich des Arzthaftungsrechtes tätig.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen bei den einzelnen Anwälten auf den Gebieten des Immobilienrechts, des Gesellschaftsrechts und des allgemeinen Zivilrechts.

Unsere Rechtsanwaltsfachangestellten vereinbaren gerne mit Ihnen einen Termin zur Besprechung bzw. rechtlichen Beratung mit einem der Rechtsanwälte.